Kündigung trotz Aufhebungsvertrag? In vielen Fällen ist Vorsicht geboten
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Eine Kündigung dagegen ist eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Eigentlich schließen sich beide Wege aus. Trotzdem kommt es in der Praxis vor, dass beide Formen zusammen auftreten.
Ob eine Kündigung trotz Aufhebungsvertrag möglich oder sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation ab. Wer die Unterschiede kennt, kann typische Fehler vermeiden und im entscheidenden Moment richtig reagieren.

Kündigung trotz Aufhebungsvertrag: Gründe und Szenarien
Ob eine Kündigung trotz Aufhebungsvertrag möglich oder sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation ab. Wer die Unterschiede kennt, kann typische Fehler vermeiden und im entscheidenden Moment richtig reagieren.
Typische Fälle aus dem Arbeitsleben
- Du möchtest selbst kündigen obwohl bereits ein Aufhebungsvertrag besteht
- Du hast eine Kündigung erhalten obwohl Dir zuvor ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde
- Du hast Kündigung und Aufhebungsvertrag gleichzeitig erhalten
- Du hast eine Kündigung erhalten obwohl der Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben ist
Selbst kündigen trotz Aufhebungsvertrag? Nur in Sonderfällen möglich
Wenn Du bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbindlich geregelt. Eine zusätzliche Kündigung durch Dich ändert daran in der Regel nichts. Das vereinbarte Austrittsdatum bleibt bestehen. Nur wenn der Arbeitgeber zustimmt, lässt sich der Vertrag noch einmal gemeinsam anpassen oder aufheben.
Dein Recht zur außerordentlichen Kündigung wird durch den Aufhebungsvertrag aber nicht berührt. Das heißt, wenn ein Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Zeitpunkt der Beendigung durch den Aufhebungsvertrag unzumutbar erscheint, ist eine vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund weiterhin möglich.
In manchen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag rechtlich angefochten werden – zum Beispiel, wenn er unter Druck oder ohne ausreichende Bedenkzeit unterschrieben wurde. Eine solche Drucksituation liegt beispielsweise vor, wenn Dein Arbeitgeber Dir eine Kündigung und einen Aufhebungsvertrag gleichzeitig vorlegt, obwohl er weiß, dass ein zulässiger Kündigungsgrund vorliegt. Dazu kannst Du unten mehr erfahren.
Ob eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags möglich ist, lässt sich nur im Einzelfall klären. In so einer Situation solltest Du rechtlichen Rat einholen, bevor Du selbst kündigst oder weitere Schritte gehst.
Du hast eine Kündigung erhalten, obwohl Dir zuvor ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde?
Manche Arbeitgeber bieten zuerst einen Aufhebungsvertrag an, kündigen aber kurz darauf trotzdem. Das passiert oft, wenn Du nicht sofort unterschreibst oder Bedenkzeit brauchst. Rechtlich ist das möglich – denn solange der Vertrag nicht von beiden Seiten unterschrieben wurde, ist er nicht wirksam. Der Arbeitgeber ist also nicht daran gebunden und kann jederzeit kündigen.
Das wirkt auf den ersten Blick wie ein Wortbruch, ist aber aus juristischer Sicht zulässig. Ein Vertragsangebot ist kein Schutz vor einer Kündigung, zumal auch für den Aufhebungsvertrag das Schriftlichkeitsgebot des § 623 BGB gilt. Wenn Du zögerst, nutzt der Arbeitgeber manchmal die Kündigung als nächsten Schritt.
Wichtig:
Auch wenn ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, solltest Du eine Kündigung ernst nehmen. Die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft ab dem Tag, an dem Du die Kündigung bekommst – unabhängig davon, ob noch über einen Vertrag verhandelt wurde.
Kündigung und Aufhebungsvertrag gleichzeitig erhalten: Hier ist besondere Vorsicht geboten
Wenn Du zusammen mit der Kündigung auch einen Aufhebungsvertrag bekommst, solltest Du genau hinschauen. Manchmal steckt dahinter eine gezielte Taktik: Der Arbeitgeber will Dich zur Unterschrift bewegen, bevor Du über Deine Möglichkeiten nachdenken kannst. Oft fehlt sogar noch die Unterschrift des Arbeitgebers – rechtlich ist der Vertrag damit noch gar nicht gültig.
Unterschreibst Du trotzdem, gehst Du ein Risiko ein. Denn: Die Kündigung wird wirksam, wenn Du nicht innerhalb von drei Wochen Klage einreichst – unabhängig davon, ob Du parallel über den Vertrag nachdenkst oder auf eine Abfindung hoffst. Der Aufhebungsvertrag ersetzt die Kündigung nur dann, wenn er von beiden Seiten unterzeichnet und rechtlich wirksam ist.
Lass Dich nicht unter Druck setzen:
Ein Aufhebungsvertrag ist zudem oftmals nicht vorteilhafter als eine Kündigung - insbesondere mit Blick auf eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit. Unterschreib nichts sofort und hol Dir rechtlichen Rat, bevor Du etwas abgibst. Gerade in dieser Konstellation gilt: Abwarten kann teuer werden, aber vorschnelles Handeln auch.
Aufhebungsvertrag unterschrieben und trotzdem kommt die Kündigung
Wenn der Aufhebungsvertrag bereits von beiden Seiten unterschrieben wurde, ist das Arbeitsverhältnis verbindlich zum vereinbarten Datum beendet. In diesem Fall braucht es keine zusätzliche Kündigung. Der Vertrag regelt die Beendigung einvernehmlich.
Warum Arbeitgeber trotzdem zusätzlich kündigen
In manchen Fällen verschickt der Arbeitgeber dennoch eine Kündigung – oft aus Unsicherheit oder als Absicherung. Manchmal liegt der Verdacht nahe, dass der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag im Nachhinein für angreifbar hält. Die Kündigung dient dann als doppelter Boden, um das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall zu beenden. Das ist ähnlich wie bei einer Eigenkündigung: Der Arbeitgeber kann in besonderen Fällen trotzdem außerordentlich kündigen. Das kommt zum Beispiel vor, wenn ein schwerwiegendes Fehlverhalten bekannt wird und es für ihn unzumutbar wäre, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende des Aufhebungsvertrags fortzuführen. In so einer Situation kann er sogar vom Aufhebungsvertrag zurücktreten.
Kündigung zählt nur bei unwirksamem Vertrag
Auch wenn die Kündigung rechtlich meist keine Wirkung mehr hat, solltest Du die Unterlagen genau prüfen – vor allem, ob der Aufhebungsvertrag wirklich wirksam zustande gekommen ist. Wenn es Zweifel gibt (z. B. fehlende Unterschrift des Arbeitgebers, Druck bei der Unterschrift, fehlende Bedenkzeit), kann die Kündigung im Einzelfall doch eine Rolle spielen.
In solchen Fällen ist es dringend ratsam, die Situation rechtlich prüfen zu lassen – insbesondere im Hinblick auf Fristen oder mögliche Ansprüche, die aus dem Vertrag hervorgehen.