Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.05.2019
Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden Entschädigungen für Entlassung und Wiedereingliederung muss auf Grundlage des Vollzeit-entgelts erfolgen. Eine nationale Regelung, die hiergegen verstößt, führt zu einer mittelbaren Diskri-minierung aufgrund des Geschlechts.