Aufhebungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag, oder:
ein Ende ohne Schrecken.
Kündigung des Arbeitsvertrages oder Aufhebung?
Es gibt viele Gründe, warum der Arbeitgeber oder der/die Angestellte nicht mehr zusammen arbeiten wollen – oder können. Für beide Seiten kommt eine Kündigung des Arbeitsvertrages ungelegen. Oftmals liegt auch kein sachlicher Grund vor, sich zu trennen. Aber irgendwie passt es einfach nicht mehr zwischen den Parteien. In einem solchen Fall, ist es nicht einfach, eine Lösung zu finden. Der/die Angestellte tut sich schwer damit, einfach zu kündigen; zu gehen und etwas Neues zu suchen, ganz ohne Abfindung und unter Verzicht auf alle Rechte. Und dann droht noch eine Sperrfrist vom Arbeitsamt.
Aufhebungsvertrag ist Verhandlungssache. Seien Sie ein guter Verhandler in eigener Sache!
In Deutschland gilt der Ansatz der sog. Privatautonomie (§ 305 BGB). Das heißt, zwei Parteien können grundsätzlich alles vereinbaren, was erlaubt – also nicht verboten – ist. Das kann auch die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsvertrages sein (sog. Aufhebungsvereinbarung). Dabei sollten die Interessen von beiden Seiten, Arbeitgeber und Angestellte(r) – möglichst ausgewogen zu geregelt sein. Und dabei gilt es, einige Punkte zu beachten.
Die Fragen von Angestellten und Mitgliedern des Vereins Vereinigte Angestelltenhilfe e.V. sind erfahrungsgemäß Folgende: Kann ich gehen ohne eine Sperrfrist des Arbeitsamtes zu erhalten? Kann ich eine Abfindung für die Beendigung des Arbeitsvertrages verlangen? Wie steht es um eine Freistellung? Was ist mit meinem Zeugnis? Und habe ich noch Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung?
Die gute Nachricht lautet: ja, das lässt sich regeln.
Allerdings kommt es auch hier darauf an, wie man vorgeht. Verhandlungsgeschick und die richtige Strategie sind gefragt, um eine Aufhebungsvereinbarung mit möglichst positivem Ergebnis abzuschließen, die Ihnen einen Neustart ermöglicht, der zu Ihnen passt.
Berücksichtigen Sie die Interessen des Arbeitgebers. Je mehr Informationen Sie haben, desto besser.
Um ein möglichst günstiges Ergebnis bei der Verhandlung des Aufhebungsvertrages zu erzielen, ist es wichtig, auch die Perspektive des Arbeitgebers zu beleuchten. Hier stellt sich eine Kernfrage; und die gilt es, möglichst ungeschminkt zu betrachten:
wie viel Interesse hat der Arbeitgeber wirklich an einem Fortbestand des Arbeitsvertrages? Gibt es bereits beispielsweise bereits Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen, die darauf schließen lassen, dass der Arbeitgeber einige Angestellte nicht nur ziehen lässt, sondern auch eine Abfindung zahlt?
Gehen Sie kritisch die aktuelle Personalstruktur des Arbeitgebers durch und fragen sich ehrlich: plant man noch mit mir? Wie bei allen Vertragsabschlüssen gilt auch bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages: Timing ist (fast) alles. Geben Sie die Verhandlung nicht aus der Hand und seien Sie der Projektmanager des eigenen Projekts namens Beendigung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag). Wichtig ist auch die eigene Psyche: bleiben Sie positiv und gehen die Sache aktiv an, wenn Sie sich entschieden haben, das Unternehmen zu verlassen. Der Arbeitgeber wird Ihre Entschlossenheit bemerken und Sie besonders ernst nehmen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für den gelungenen Abschluss eines Aufhebungsvertrages.