Mithilfe des Prozesskostenhilfe-Rechners können Sie ganz einfach klären, ob Sie berechtigt sind, Prozesskostenhilfe für Prozesse vor dem Arbeitsgericht zu erhalten. Dafür werden zunächst Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft. Füllen Sie dazu einfach das unten stehende Formular aus.
Bitte bedenken Sie: auch bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen wird nicht automatisch Prozesskostenhilfe gewährt. Zusätzlich muss Ihr Anliegen vor Gericht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
Auch wichtig: Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht auch nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde. Oder wenn aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht ein Dritter für die Kosten aufkommen müsste.
Nachdem Sie Ihr Vermögen mit einem Betrag in Höhe von einmalig zur Deckung der Prozesskosten eingesetzt haben, wird Ihnen Prozesskostenhilfe gegen Rückzahlung von monatlich Euro gewährt.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Vereinigte Angestelltenhilfe e.V.
Prozesskostenhilfe wird nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung vier Monatsraten voraussichtlich nicht übersteigen werden. Es sind höchstens 48 Monatsraten aufzubringen.1. Einkommen pro Monat | |
Einkommen: | = Zwischensumme Einkommen: |
2. Abzüge | |
a.) Ausgaben pro Monat | |
Anteil an Miete und Nebenkosten | |
Versicherungen | |
Werbungskosten | |
Besondere Belastungen | |
= Zwischensumme Ausgaben | |
b). Freibeträge | |
Antragstellerfreibetrag | |
Freibetrag Ehegatte | |
Freibetrag Kinder | |
= Zwischensumme Freibeträge | |
= Zwischensumme alle Abzüge | |
= Einzusetzendes Einkommen: | |
3. Vermögen | |
Vermögen | |
Abzüglich Schonbetrag | |
= Einzusetzendes Vermögen: |
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* Unsere Rechtsanwälte sind Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V.
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