Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.05.2019

Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden Entschädigungen für Entlassung und Wiedereingliederung muss auf Grundlage des Vollzeit-entgelts erfolgen. Eine nationale Regelung, die hiergegen verstößt, führt zu einer mittelbaren Diskri-minierung aufgrund des Geschlechts.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2019

Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Er kann jedoch vom Arbeitgeber gekürzt werden.
Möchte der Arbeitgeber den Urlaub für jeden Kalendermonat der Elternzeit kürzen, muss er allerdings eine entsprechende
empfangsbedürftige Willenserklärung abgeben.