Vereinigte Angestelltenhilfe e.V. - Abfindung

Abfindung

Eine Abfindung im Sinne des Arbeitsrechts ist eine einmalige außerordentliche Zahlung des Arbeitgebers an den/die Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und dem damit verknüpften Wegfall der Verdienstmöglichkeit.

Gemäß Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist eine Abfindung kein Ar­beitsentgelt. Denn die Abfindung wird wegen des Wegfalls der künftigen Verdienstmöglichkeiten gezahlt.

Von der Abfindung werden keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeits­losenversicherung abgezogen. Die Abfindung unterliegt jedoch den Vorschriften des Lohnsteuerabzugs.

Schutz, Hilfe und Rat bei allen Fragen rund um Ihren Arbeitsplatz.

Deutschlands fairster Kündigungsschutz!

0800 100 66 67 68

Mo-Fr 8.00-20.00 Uhr

WhatsApp

0800 100 66 67 68

0800 100 66 67 68

Kostenlose Soforthilfe Hotline Mo-Fr 8.00-18.00 Uhr

Schutz, Hilfe und Rat bei allen Fragen rund um Ihren Arbeitsplatz.