
Abfindung
Eine Abfindung im Sinne des Arbeitsrechts ist eine einmalige außerordentliche Zahlung des Arbeitgebers an den/die Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und dem damit verknüpften Wegfall der Verdienstmöglichkeit.
Gemäß Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist eine Abfindung kein Arbeitsentgelt. Denn die Abfindung wird wegen des Wegfalls der künftigen Verdienstmöglichkeiten gezahlt.
Von der Abfindung werden keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Abfindung unterliegt jedoch den Vorschriften des Lohnsteuerabzugs.