Kündigung
Im Falle der schriftlichen Kündigung eines Angestellten führt am zuständigen Arbeitsgericht kein Weg vorbei, wenn Angestellte ihre Rechte geltend machen wollen. Nur mit einer Kündigungsschutzklage kann der Angestellte beim Arbeitsgericht einfordern, was ihm zusteht.
Aber Achtung: Hier läuft eine Frist, die unbedingt beachtet werden muss.